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Dingliches Recht
Dingliches Recht
Aktualisiert vor 9 Tagen
Was versteht man unter einem dinglichen Recht?
Merke
Dingliches Recht: Ggü. jedermann wirkendes (absolutes) Recht, das sich auf Sache bezieht
- Vollrecht Eigentum
- Beschränkte dingliche Rechte, z.B. Anwartschaftsrecht
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Frage 1/1
Welche Aussagen zu dinglichen Rechten sind richtig?
Es handelt sich um relativ wirkende Rechte.
Sie beziehen sich auf Sachen.
Sie sind gegenüber jedermann wirksam
Ein Anwartschaftsrecht ist ein beschränkt dingliches Recht.
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Ziad T.
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