Logo

Bereicherung

BereicherungEtwas erlangt
Aktualisiert vor 25 Tagen

Was versteht man darunter, dass jemand „etwas erlangt“ hat?

Der Gegenstand der Bereicherung, also das „etwas erlangt" im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, bezeichnet einen vermögenswerten Vorteil. Gemeint ist damit eine Verbesserung der Vermögenslage, wobei nur Rechtspositionen erfasst werden. Dieses Merkmal bildet die Grundvoraussetzung jeder Kondiktion – ohne ein erlangtes Etwas gibt es keinen Bereicherungsanspruch.

Für die Klausur ist ein wichtiger Hinweis zu beachten: Du musst den Bereicherungsgegenstand im Obersatz präzise benennen. Eine Formulierung wie „A hat das Geld erlangt" wäre viel zu ungenau und würde dir Punktabzug einbringen. Stattdessen musst du exakt angeben, welche Rechtsposition erlangt wurde.

Bei Bargeld etwa lautet die korrekte Formulierung, dass der Empfänger Eigentum und Besitz an den Geldscheinen beziehungsweise Geldmünzen erlangt hat. Hier liegen also zwei verschiedene Rechtspositionen vor, die beide als Bereicherungsgegenstand in Betracht kommen.

Bei Buchgeld in Form einer Überweisung hingegen erlangt der Empfänger keine körperlichen Gegenstände, sondern einen Auszahlungsanspruch gegen seine Bank gemäß § 675f Abs. 2 BGB. Der Bereicherungsgegenstand ist hier also eine Forderung, nicht etwa Eigentum an Geldscheinen.

Das „etwas erlangt" meint stets eine konkrete Rechtsposition, die du präzise bezeichnen musst.

Merke

Gegenstand der Bereicherung („etwas erlangt“): Vermögenswerter Vorteil, d.h. Verbesserung der Vermögenslage (nur Rechtspositionen)

  • Grundvoraussetzung jeder Kondiktion

  • Bereicherungsgegenstand präzise im Obersatz benennen (z.B. niemals formulieren „A hat das Geld erlangt“)

    • z.B. bei Bargeld: Eigentum und Besitz an Geldscheinen / Geldmünzen

    • z.B. bei Buchgeld / Überweisung: Auszahlungsanspruch gegen Bank, § 675f II BGB

Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+