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Brevi manu
Was bedeutet "brevi manu"?
„Brevi manu" lässt sich wörtlich übersetzen als „kurzer Hand". Gemeint ist damit die Übereignung einer Sache ohne die gleichzeitige Übergabe, wenn die Sache dem Erwerber bereits ausgehändigt ist. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist die Übereignung brevi manu gemäß § 929 S. 2 BGB. Diese Vorschrift greift etwa dann, wenn du jemandem dein Fahrrad geliehen hast und es ihm anschließend verkaufst – der Erwerber hat die Sache ja schon in Händen, sodass eine erneute Übergabe überflüssig wäre. Brevi manu bezeichnet somit die Übereignung „kurzer Hand", also ohne gesonderte Übergabe, weil sich die Sache bereits beim Erwerber befindet.
Latein: Brevi manu
Deutsch: Kurzer Hand
Bedeutung: Übereignung einer Sache ohne die gleichzeitige Übergabe, wenn Sache bereits ausgehändigt
Kontext: Übereignung brevi manu gem. § 929 2 BGB
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Ziad T.
Jurastudent
