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- Grundbuch, insb. Unrichtigkeit
Buchersitzung, § 900 I BGB
BuchersitzungErsitzung
Aktualisiert vor 8 Tagen
Wie verhält es sich, wenn ein Nichteigentümer jahrzehntelang zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist?
Merke
Buchersitzung, § 900 I BGB: Dreißigjähriger Eigenbesitz von Grundstücken mit Eintragung ins Grundbuch begründet Eigentum
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Frage 1/1
N ist im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragen. Das Grundstück gehört eigentlich E. N hat keine Kenntnis davon, dass E die wahre Eigentümerin ist. Nach 35 Jahren meldet sich E plötzlich. Welche Aussagen sind richtig?
E kann einen Grundbuchberichtigungsanspruch gegen N geltend machen, § 894 BGB.
N ist Eigentümerin.
N muss das Grundstück an E herausgeben.
E muss beweisen, dass sie die wahre Eigentümerin ist.
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