- Zivilrecht
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- Grundbuch, insb. Unrichtigkeit
Grundbuch, GBO
Grundbuch
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was ist das Grundbuch und welche Informationen enthält es?
Merke
Grundbuch: Öffentliches Eigentumsverzeichnis aller Grundstücke eines Gemeindebezirks
- Informationen zu Eigentümer, Lage, Lasten und Rechten
Welche Behörde führt das Grundbuch?
Merke
Zuständige Behörde, § 1 I 1 GBO: Amtsgericht als Grundbuchamt
Wie ist das Grundbuch aufgebaut und in welcher Abteilung findet sich welche Information?
Merke
Grundbuchblatt
- Bestandsverzeichnis: Betreffendes Grundstück bezeichnet (bzw. Wohneigentum, Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht)
- 1. Abteilung: Eigentümer und Erwerbsgrund
- 3. Abteilung: Grundpfandrechte; z.B. Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
- 2. Abteilung: Alle sonstigen Eintragungen; z.B. Auflassungsvormerkung, Verfügungsbeschränkung, Grunddienstbarkeiten, Widerspruch etc.
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Frage 1/3
Eigentümerin E möchte ihr Grundstück verkaufen und zeigt Interessentin I das Grundbuch. I ist unsicher, welche Informationen sie dort findet. Welche Aussagen sind richtig?
I findet in der 1. Abteilung Informationen zum aktuellen Eigentümer.
I kann in der 3. Abteilung Angaben zu Grunddienstbarkeiten finden.
I erfährt im Bestandsverzeichnis Details über Lage und Art des Grundstücks.
I sieht in der 2. Abteilung Eintragungen zu Hypotheken.
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