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Grundbuch, GBO

Grundbuch
Aktualisiert vor 12 Tagen

Was ist das Grundbuch und welche Informationen enthält es?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Eigentumsverzeichnis aller Grundstücke eines Gemeindebezirks. Es dient dazu, die Rechtsverhältnisse an Grundstücken transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Aus dem Grundbuch ergeben sich Informationen zum Eigentümer, zur Lage des Grundstücks sowie zu den darauf ruhenden Lasten und Rechten. Du kannst also dem Grundbuch entnehmen, wem ein bestimmtes Grundstück gehört, wo es sich genau befindet und ob es beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einem Wegerecht belastet ist.

Merke

Grundbuch: Öffentliches Eigentumsverzeichnis aller Grundstücke eines Gemeindebezirks

  • Informationen zu Eigentümer, Lage, Lasten und Rechten

Welche Behörde führt das Grundbuch?

Das Grundbuch wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 GBO vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführt. Es ist für alle Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Grundbuch zuständig.

Merke

Zuständige Behörde, § 1 I 1 GBO: Amtsgericht als Grundbuchamt

Wie ist das Grundbuch aufgebaut und in welcher Abteilung findet sich welche Information?

Das Grundbuch ist in sogenannte Grundbuchblätter unterteilt, wobei für jedes Grundstück ein eigenes Blatt angelegt wird. Jedes Grundbuchblatt folgt dabei einem einheitlichen Aufbau aus einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Das Bestandsverzeichnis steht am Anfang und bezeichnet das betreffende Grundstück. Hier findest du die genaue Lage und Größe des Grundstücks sowie dessen Flurstücksnummer. Neben klassischen Grundstücken können im Bestandsverzeichnis auch grundstücksgleiche Rechte wie Wohnungseigentum oder ein Erbbaurecht verzeichnet sein.

In der ersten Abteilung sind der Eigentümer und der Erwerbsgrund eingetragen. Du erfährst hier also, wem das Grundstück aktuell gehört und auf welcher Grundlage der Eigentumserwerb erfolgte, etwa durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung.

Die dritte Abteilung enthält die Grundpfandrechte. Hier werden Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden eingetragen, also diejenigen Rechte, die das Grundstück als Sicherheit für Forderungen belasten.

Die zweite Abteilung ist eine Auffangabteilung für alle sonstigen Eintragungen, die weder das Eigentum noch Grundpfandrechte betreffen. Hier findest du beispielsweise Auflassungsvormerkungen, Verfügungsbeschränkungen, Grunddienstbarkeiten wie ein Wegerecht oder auch einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs.

Das Grundbuchblatt gliedert sich also in Bestandsverzeichnis, erste Abteilung für den Eigentümer, dritte Abteilung für Grundpfandrechte und zweite Abteilung für alle übrigen Eintragungen.

Merke

Ein Grundbuchblatt pro Grundstück

  • Bestandsverzeichnis: Betreffendes Grundstück bezeichnet (bzw. Wohneigentum, Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht)

  • 1. Abteilung: Eigentümer und Erwerbsgrund

  • 3. Abteilung: Grundpfandrechte; z.B. Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden

  • 2. Abteilung: Alle sonstigen Eintragungen; z.B. Auflassungsvormerkung, Verfügungsbeschränkung, Grunddienstbarkeiten, Widerspruch etc.

Teste dein Wissen

Frage 1/3

Eigentümerin E möchte ihr Grundstück verkaufen und zeigt Interessentin I das Grundbuch. I ist unsicher, welche Informationen sie dort findet. Welche Aussagen sind richtig?

I findet in der 1. Abteilung Informationen zum aktuellen Eigentümer.
I kann in der 3. Abteilung Angaben zu Grunddienstbarkeiten finden.
I erfährt im Bestandsverzeichnis Details über Lage und Art des Grundstücks.
I sieht in der 2. Abteilung Eintragungen zu Hypotheken.
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