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Cessio legis
Was bedeutet "cessio legis"?
„Cessio legis" lässt sich wörtlich übersetzen als „Legalzession", also als gesetzliche Abtretung. Gemeint ist damit der Übergang einer Forderung kraft Gesetzes. Anders als bei einer rechtsgeschäftlichen Abtretung nach § 398 BGB, bei der Gläubiger und neuer Gläubiger einen Vertrag schließen, vollzieht sich die cessio legis automatisch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist etwa die Gesamtschuld: Wenn einer von mehreren Gesamtschuldnern den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Gesamtschuldner kraft Gesetzes auf den leistenden Gesamtschuldner über, und zwar gemäß § 426 Abs. 2 BGB. Ein weiteres Beispiel ist die Bürgschaft: Befriedigt der Bürge den Gläubiger, so geht dessen Forderung gegen den Hauptschuldner gemäß § 774 BGB kraft Gesetzes auf den Bürgen über. In beiden Fällen bedarf es keiner gesonderten Abtretungserklärung – der Forderungsübergang geschieht von selbst. Cessio legis bezeichnet somit den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes.
- Latein: Cessio legis
- Deutsch: Legalzession
- Bedeutung: Übergang einer Forderung kraft Gesetzes
- Kontext: z.B. Forderung geht kraft Gesetzes über nach Befriedigung durch einen Gesamtschuldner gem. § 426 II BGB oder nach Befriedigung durch Bürgen § 774 BGB
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