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Condictio
Was bedeutet "condictio"?
„Condictio" lässt sich wörtlich übersetzen als „Festsetzung". Gemeint ist damit die Rückforderung einer Leistung oder eines sonstigen Vermögensvorteils, also die Kondiktion beziehungsweise der Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist das Bereicherungsrecht der §§ 812 ff. BGB. Wenn jemand beispielsweise irrtümlich eine Zahlung an den Falschen leistet, kann er das Geleistete mit einer condictio zurückfordern. Der Begriff taucht dabei häufig in zusammengesetzten Bezeichnungen auf, etwa der „condictio indebiti" für die Rückforderung einer Nichtschuld oder der „condictio ob rem" für die Rückforderung wegen Zweckverfehlung. Condictio bezeichnet somit den bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch nach §§ 812 ff. BGB.
- Latein: Condictio
- Deutsch: Festsetzung
- Bedeutung: Rückforderung / Kondiktion / Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung
- Kontext: Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB
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Ziad T.
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