Was bedeutet "contra legem"?
„Contra legem" lässt sich wörtlich übersetzen als „gegen das Gesetz". Gemeint ist damit, dass ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte Rechtsanwendung mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist die Auslegung von Gesetzen. Wenn etwa ein Gericht oder ein Gutachter eine Norm so interpretieren würde, dass das Ergebnis dem eindeutigen Wortlaut oder dem klaren Regelungsgehalt der Vorschrift widerspricht, bewegt sich diese Auslegung contra legem – und ist damit unzulässig. Die Grenze jeder Auslegung ist also dort erreicht, wo das Ergebnis contra legem wäre, also gegen das Gesetz verstößt.
- Latein: Contra legem
- Deutsch: Gegen das Gesetz
- Bedeutung: Mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren
- Kontext: Auslegung von Gesetzen
Häufig gestellte Fragen
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Richterin R erwägt, eine Norm entgegen ihrem eindeutigen Wortlaut anzuwenden. Referendar F wendet ein, dieses Ergebnis wäre „contra legem“. Welche Aussagen treffen zu?
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