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Culpa in contrahendo
Was bedeutet "culpa in contrahendo"?
„Culpa in contrahendo" – häufig abgekürzt als c.i.c. – lässt sich wörtlich übersetzen als „Verschulden bei Vertragsschluss". Gemeint ist damit die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen gesetzlichen Schuldverhältnis. Es geht also um Situationen, in denen die Parteien noch keinen Vertrag geschlossen haben, aber bereits in Verhandlungen oder geschäftlichen Kontakt getreten sind und dabei Pflichten verletzen, die das Gesetz ihnen schon in diesem Vorstadium auferlegt. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnen wird, ist der vorvertragliche Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Die culpa in contrahendo erfasst also Fälle, in denen jemand bereits vor Vertragsschluss schuldhaft gegen vorvertragliche Pflichten verstößt und dem anderen dadurch einen Schaden zufügt.
- Latein: Culpa in contrahendo (c.i.c.)
- Deutsch: Verschulden bei Vertragsschluss
- Bedeutung: Schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen (gesetzlichen) Schuldverhältnis
- Kontext: Vorvertraglicher Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
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Ziad T.
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