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Da mihi factum, dabo tibi ius
Was bedeutet "da mihi factum, dabo tibi ius"?
„Da mihi factum, dabo tibi ius" lässt sich wörtlich übersetzen als „Gib mir Tatsachen, ich gebe dir das Recht". Gemeint ist damit, dass die Parteien eines Rechtsstreits die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen haben, während das Gericht daraus die rechtlichen Schlüsse zieht. Der Kontext, in dem dir dieser Grundsatz begegnen wird, ist der Beibringungsgrundsatz im Zivilprozessrecht. Die Parteien müssen also selbst dafür sorgen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt in den Prozess eingeführt wird – das Gericht ermittelt ihn nicht von sich aus. Im Gegenzug ist es Aufgabe des Gerichts, den vorgetragenen Sachverhalt rechtlich zu würdigen und die zutreffenden Normen anzuwenden. „Da mihi factum, dabo tibi ius" beschreibt also die Aufgabenverteilung zwischen Parteien und Gericht: Tatsachen sind Sache der Parteien, das Recht ist Sache des Gerichts.
- Latein: Da mihi factum, dabo tibi ius
- Deutsch: Gib mir Tatsachen, ich gebe dir das Recht
- Bedeutung: Beweise sind von Parteien vorzutragen und zu beweisen
- Kontext: Beibringungsgrundsatz im Zivilprozessrecht
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Ziad T.
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