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De lege ferenda
Was bedeutet "de lege ferenda"?
„De lege ferenda" lässt sich wörtlich übersetzen als „nach zukünftigem Recht". Gemeint ist damit ein Bezug auf eine Rechtslage, die noch nicht besteht, aber unter einem zukünftig geplanten oder erwünschten Gesetz Gültigkeit erlangen soll. Wenn also jemand eine Aussage „de lege ferenda" trifft, beschreibt er nicht das geltende Recht, sondern formuliert einen Vorschlag oder eine Forderung, wie das Recht künftig aussehen sollte. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnen wird, sind Rechtsänderungen – etwa in rechtspolitischen Diskussionen, Reformvorschlägen oder wissenschaftlichen Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben. „De lege ferenda" kennzeichnet also eine Aussage über das Recht, wie es sein sollte, im Gegensatz zum Recht, wie es ist.
- Latein: De lege ferenda
- Deutsch: Nach zukünftigem Recht
- Bedeutung: Bezug auf Rechtslage, die noch nicht besteht, aber unter einem zukünftig geplanten oder erwünschten Gesetz Gültigkeit erlangen soll
- Kontext: Rechtsänderungen
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Ziad T.
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