Was bedeutet "de lege lata"?
„De lege lata" ist das Gegenstück zu „de lege ferenda" und lässt sich wörtlich übersetzen als „nach geltendem Recht". Gemeint ist damit der Bezug auf die derzeit bestehende Rechtslage. Wer eine Aussage „de lege lata" trifft, beschreibt also das Recht, wie es gerade ist – nicht wie es sein könnte oder sein sollte. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnen wird, sind ebenfalls Rechtsänderungen: Gerade wenn über Reformen oder neue Gesetze diskutiert wird, ist es wichtig, sauber zu trennen zwischen dem, was nach geltendem Recht gilt, und dem, was erst nach einer Gesetzesänderung gelten soll. „De lege lata" markiert dabei die Aussage über das bestehende Recht.
- Latein: De lege lata
- Deutsch: Nach geltendem Recht
- Bedeutung: Bezug auf derzeit bestehende Rechtslage
- Kontext: Rechtsänderungen
Häufig gestellte Fragen
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S schreibt in ihrer Hausarbeit: „Das Verhalten des T ist de lege lata straflos; de lege ferenda wäre eine Strafbarkeit wünschenswert.“ Der Korrektor fragt, was daraus für das Ergebnis des Gutachtens folgt. Welche Aussagen treffen zu?
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Ziad T.
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