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Derelictio
Was bedeutet "derelictio"?
„Derelictio" ist der lateinische Fachbegriff für die Eigentumsaufgabe, auch Dereliktion genannt. Gemeint ist damit die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch ihren Eigentümer. Geregelt ist die Dereliktion in § 959 BGB. Danach wird eine bewegliche Sache herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. Ein anschauliches Beispiel: Wer seinen alten Sessel an den Straßenrand stellt und ein Schild „Zu verschenken" daran befestigt, gibt damit sein Eigentum an dem Sessel auf – er begeht also eine Derelictio. Die Sache wird dadurch herrenlos und kann von jedermann nach § 958 BGB durch Aneignung zu Eigentum erworben werden. Derelictio bezeichnet also die einseitige Eigentumsaufgabe an einer Sache gemäß § 959 BGB.
- Latein: Derelictio
- Deutsch: Eigentumsaufgabe / Dereliktion
- Bedeutung: Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch ihren Eigentümer
- Kontext: Dereliktion gem. § 959 BGB
Häufig gestellte Fragen
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