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Dolo agit
Was bedeutet "dolo agit"?
Der lateinische Rechtsgrundsatz „dolo agit" entstammt der vollständigen Formel „dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" – auch in der Variante „dolo facit" gebräuchlich. Auf Deutsch übersetzt bedeutet dies: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss. Wenn also jemand eine Leistung einfordert, obwohl er diese sofort wieder an den Schuldner zurückgewähren müsste, handelt er treuwidrig. Daraus ergibt sich die sogenannte „Dolo agit"-Einrede, mit der sich der Schuldner gegen ein solches Verlangen verteidigen kann. Dogmatisch ist diese Einrede eine Fallgruppe des § 242 BGB, also ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Die „Dolo agit"-Einrede besagt somit, dass arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sogleich wieder zurückgeben müsste.
Ein kurzes Beispiel macht das greifbar: K kauft von V ein Handy auf 24 Raten unter Eigentumsvorbehalt. K hat bereits 23 Raten bezahlt, die letzte steht kurz bevor. V ist noch Eigentümer und könnte formal nach § 985 BGB Herausgabe verlangen. Aber sobald K die letzte Rate zahlt, wird er selbst Eigentümer – V müsste das Handy also sofort wieder herausgeben. Das wäre sinnloser Formalismus. K kann dem Herausgabeanspruch daher die „Dolo agit"-Einrede aus § 242 BGB entgegenhalten.
- Latein: Dolo agit / Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est
- Deutsch: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss
- Bedeutung: „Dolo agit“-Einrede
- Kontext: Fallgruppe des § 242 BGB; Verstoß gegen Treu und Glauben
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