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Dolus antecedens non nocet
Was bedeutet "dolus antecedens non nocet"?
„Dolus antecedens non nocet" bedeutet wörtlich übersetzt „vorangehender Vorsatz schadet nicht". Gemeint ist damit, dass ein Vorsatz, der zeitlich vor dem eigentlichen Tatbeginn gefasst wurde, aber im Moment der Tatbegehung nicht mehr vorliegt, unbeachtlich ist. Er kann dem Täter also nicht zugerechnet werden. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist der Vorsatz, insbesondere im Strafrecht. Dort gilt das sogenannte Simultanitäts- oder Koinzidenzprinzip: Der Vorsatz muss gerade bei Begehung der Tat vorliegen. Hat jemand etwa am Vorabend den Plan gefasst, eine bestimmte Sache zu zerstören, führt die Zerstörung dann aber versehentlich herbei, ohne in diesem Moment noch den Zerstörungswillen zu haben, so liegt kein vorsätzliches Handeln vor – der frühere Vorsatz „schadet" ihm nicht. Dolus antecedens bezeichnet also den vor Tatbeginn gefassten, bei Tatbegehung aber nicht mehr vorhandenen Vorsatz, der strafrechtlich unbeachtlich ist.
- Latein: Dolus antecedens non nocet
- Deutsch: Vorangehender Vorsatz schadet nicht
- Bedeutung: Vorheriger Vorsatz (vor Tatbeginn) unbeachtlich
- Kontext: Vorsatz, insb. im Strafrecht
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Ziad T.
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