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Dolus subsequens non nocet
Was bedeutet "dolus subsequens non nocet"?
„Dolus subsequens non nocet" bedeutet wörtlich übersetzt „nachfolgender Vorsatz schadet nicht". Gemeint ist damit, dass ein Vorsatz, der erst nach Tatvollendung gefasst wird, strafrechtlich unbeachtlich ist. Wer also eine Tat zunächst ohne Vorsatz begeht und erst im Nachhinein erkennt oder gutheißt, was geschehen ist, dem kann dieser nachträgliche Vorsatz nicht zugerechnet werden. Stell dir vor, du nimmst versehentlich im Supermarkt einen fremden Regenschirm mit, weil du ihn für deinen eigenen hältst. Zu Hause bemerkst du den Irrtum, freust dich aber und behältst den Schirm. Der erst nachträglich gefasste Zueignungswille macht die ursprüngliche Wegnahme nicht zu einem vorsätzlichen Diebstahl, denn im Moment der Tatbegehung fehlte dir der erforderliche Vorsatz. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist der Vorsatz, insbesondere im Strafrecht. Dolus subsequens bezeichnet also den erst nach Tatvollendung gefassten Vorsatz, der strafrechtlich unbeachtlich ist.
- Latein: Dolus subsequens non nocet
- Deutsch: Nachfolgender Vorsatz schadet nicht
- Bedeutung: Nachträglicher Vorsatz (Nach Tatvollendung) unbeachtlich
- Kontext: Vorsatz, insb. im Strafrecht
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Ziad T.
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