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In dubio pro reo
Was bedeutet "in dubio pro reo"?
„In dubio pro reo" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „im Zweifel für den Angeklagten". Gemeint ist damit, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Kann das Gericht also nach Ausschöpfung aller Beweismittel nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, muss es ihn freisprechen. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist der In dubio pro reo-Grundsatz, also die Unschuldsvermutung im Strafrecht. In dubio pro reo besagt somit, dass verbleibende Zweifel an der Schuld zugunsten des Angeklagten wirken und einer Verurteilung entgegenstehen.
- Latein: In dubio pro reo
- Deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten
- Bedeutung: Im Strafprozess darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben
- Kontext: In dubio pro reo-Grundsatz (Unschuldsvermutung) im Strafrecht
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Ziad T.
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