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Einheit der Rechtsordnung
Einheit der Rechtsordnung
Das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung besagt, dass die gesamte Rechtsordnung ein widerspruchsfreies System bilden soll. Sie darf sich also auch über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete hinweg insgesamt nicht widersprechen. Aus diesem Grundsatz folgt, dass Rechtsinstitute und Prinzipien von einem Rechtsgebiet auf ein anderes übertragen werden können. Ein Beispiel dafür sind die BGB-Notstände aus dem Zivilrecht, also die §§ 228, 904 BGB, die auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt sind. Der Gedanke dahinter leuchtet ein: Was zivilrechtlich erlaubt ist, darf nicht strafrechtlich verboten sein. Die Einheit der Rechtsordnung sorgt also dafür, dass Rechtsinstitute und Prinzipien rechtsgebietsübergreifend übertragen werden können, um ein widerspruchsfreies System zu gewährleisten.
Prinzip der Einheit der Rechtsordnung: Damit die Rechtsordnung ein widerspruchsfreies System ist (sich auch über die Grenzen einzelner Rechtsgebiete insgesamt nicht widersprecht) können Rechtsinstitute und Prinzipien von einem Rechtsgebiet auf ein anderes übertragen werden
Beispiel: z.B. BGB-Notstände aus dem Zivilrecht auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt, da nicht strafrechtlich verboten sein darf, was zivilrechtlich erlaubt ist
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Ziad T.
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