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Erfolgsqualifikation
ErfolgsqualifikationErfolgsqualifiziertes Delikt
Aktualisiert vor 7 Tagen
Wie lautet das Prüfungsschema bei einer Erfolgsqualifikation?
Merke
Prüfungsschema bei Erfolgsqualifikationen
- Getrennte Prüfung von Grunddelikt und Erfolgsqualifikation sinnvoll: Können ausnahmsweise auch zusammen geprüft werden, wenn sich beim Grunddelikt keinerlei Probleme aus dem Sachverhalt ergeben (was regelmäßig nicht der Fall ist)
A. Grunddelikt
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
B. Erfolgsqualifikation
- Qualifizierende Folge
- Spezifischer Gefahrzusammenhang / Unmittelbarkeitszusammenhang: Wenn Grunddelikt typischerweise die Gefahr des Eintritts der qualifizierenden Folge anhaftet
- Voraussetzungen umstritten
- Letalitätstheorie: Nur, wenn Taterfolg zur qualifizierenden Folge führt (z.B. Person angeschossen und verblutet deshalb)
- § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) verweist in Klammer auf §§ 223-226a, also auch auf Versuch gem. § 223 II BGB, bei dem es gerade keinen Erfolg gibt
- Rspr., h.M.: Bereits, wenn typische Folge der Tathandlung, insb. auch Flucht- oder Ausweichverhalten des Opfers (z.B. wenn Opfer auf Flucht vor Körperverletzer ausrutscht und vom Dach fällt)
- Rspr. großzügig, eher nicht daran scheitern lassen (insb. nicht im Assessorexamen)
- Mind. Fahrlässigkeit bzgl. qualifizierender Folge, § 18 StGB; Sorgfaltspflichtverstoß bereits vorsätzliche Begehung des Grunddelikts ⇨ nur Vorhersehbarkeit der schweren Folge erforderlich
C. Konkurrenzen: Grunddelikt verdrängt im Wege der Spezialität
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Frage 1/1
T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?
Zuerst wird das § 223 StGB vollständig geprüft, dann § 227 StGB.
Zuerst wird die qualifizierende Folge geprüft.
Der spezifische Gefahrzusammenhang muss gegeben sein.
Das Grunddelikt und die Qualifikation werden unter der Überschrift §§ 223, 227 StGB zusammen geprüft.
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