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Essentialia negotii
Was bedeutet "essentialia negotii"?
„Essentialia negotii" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „wesentliche Geschäftseigenschaften". Gemeint ist damit der notwendige Mindestinhalt eines Vertragstyps, über den sich die Parteien einigen müssen, damit ein Vertrag zustande kommt. Beim Kaufvertrag etwa sind die essentialia negotii der Kaufgegenstand und der Kaufpreis. Solange sich die Parteien über diese wesentlichen Punkte nicht geeinigt haben, liegt kein wirksamer Vertrag vor. Davon abzugrenzen sind die sogenannten accidentalia negotii, also bloße Nebenabreden, die nicht zum notwendigen Mindestinhalt gehören, etwa eine Vereinbarung über den Lieferzeitpunkt. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist das Vorliegen eines Vertragsschlusses nach §§ 145 ff. BGB. Essentialia negotii bezeichnet somit den notwendigen Mindestinhalt eines Vertragstyps, über den die Parteien sich einigen müssen.
- Latein: Essentialia negotii
- Deutsch: Wesentliche Geschäftseigenschaften
- Bedeutung: Notwendiger Mindestinhalt eines Vertragstyps, über den Parteien sich einigen müssen (Nebenabreden sind dagegen die accidentalia negotii)
- Kontext: Vorliegen eines Vertragsschlusses, §§ 145 ff. BGB
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Ziad T.
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