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Ex officio
Was bedeutet "ex officio"?
„Ex officio" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „von Amts wegen". Gemeint ist damit, dass eine Behörde oder ein Gericht eine Handlung ohne Antrag von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt. Die handelnde Stelle wird also nicht erst auf Initiative eines Beteiligten tätig, sondern ergreift selbst die Initiative. Ein Beispiel: Die Staatsanwaltschaft erfährt aus der Zeitung von einem möglichen Betrugsfall und leitet daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, ohne dass zuvor jemand Strafanzeige erstattet hat. Sie handelt hier ex officio. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist vor allem der Amtsermittlungsgrundsatz und das Offizialprinzip, wie es etwa in § 152 Abs. 1 StPO zum Ausdruck kommt, wonach die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen ist. Ex officio bezeichnet somit das eigeninitiative Handeln einer Behörde oder eines Gerichts ohne vorherigen Antrag.
- Latein: Ex officio
- Deutsch: Von Amts wegen
- Bedeutung: Behörde oder Gericht nimmt Handlung ohne Antrag von sich aus im Amtsbetrieb vor
- Kontext: Amtsermittlungsgrundsatz, Offizialprinzip, z.B. § 152 I StPO
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Ziad T.
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