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- Grundrechte
- Natur und Wirkung der Grundrechte
Freiheitsgrundrechte und Gleichheitsgrundrechte
Worin unterscheiden sich Freiheitsgrundrechte und Gleichheitsgrundrechte
Die Grundrechte des Grundgesetzes lassen sich in zwei große Kategorien einteilen: Freiheitsgrundrechte und Gleichheitsgrundrechte.
Freiheitsgrundrechte sichern die individuelle Handlungs- und Entfaltungsfreiheit gegen staatliche Eingriffe. Ein Beispiel hierfür ist die Allgemeine Handlungsfreiheit. Der Regelfall im Grundgesetz sind dabei Freiheitsgrundrechte – fast alle Grundrechte gehören zu dieser Kategorie. Das Prüfungsschema für Freiheitsgrundrechte gliedert sich in drei Stufen: Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Du fragst also zunächst, ob das betroffene Verhalten oder die betroffene Position überhaupt vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst ist, dann ob ein staatlicher Eingriff in diesen Schutzbereich vorliegt, und schließlich ob dieser Eingriff durch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gerechtfertigt ist.
Gleichheitsgrundrechte verfolgen dagegen ein anderes Ziel. Sie sichern die Gleichbehandlung und verbieten sachwidrige Ungleichbehandlung. Zu den Gleichheitsgrundrechten zählen insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nach Art. 3 Abs. 2 GG sowie die Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG, die eine Benachteiligung etwa wegen Herkunft, Glaube oder Behinderung untersagen. Das Prüfungsschema für Gleichheitsgrundrechte unterscheidet sich vom Prüfungsschema für Freiheitsgrundrechte und ist zweistufig: Zunächst wird geprüft, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt, und sodann, ob eine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung besteht. In Klausur und Hausarbeit solltest du dir diesen strukturellen Unterschied bewusst machen, denn bei Gleichheitsgrundrechten gibt es keinen „Schutzbereich" und keinen „Eingriff" im herkömmlichen Sinne, sondern der Ausgangspunkt ist stets die Frage nach der Ungleichbehandlung.
Freiheitsgrundrechte schützen also die individuelle Freiheit vor staatlichen Eingriffen, während Gleichheitsgrundrechte die sachwidrige Ungleichbehandlung durch den Staat verbieten.
Freiheitsgrundrechte und Gleichheitsgrundrechte
Freiheitsgrundrechte: Sichern individuelle Handlungs- und Entfaltungsfreiheit gegen staatliche Eingriffe; z.B. Allgemeine Handlungsfreiheit
Regelfall: Fast alle Grundrechte sind Freiheitsgrundrechte
Prüfungsschema für Freiheitsgrundrechte
Schutzbereich
Eingriff
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Gleichheitsgrundrechte: Sichern Gleichbehandlung und verbieten sachwidrige Ungleichbehandlung
Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 I GG
Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 II GG
Diskriminierungsverbote, Art. 3 III 2 GG: Wegen Herkunft, Glaube, Behinderung etc.
Prüfungsschema für Gleichheitsgrundrechte
Ungleichbehandlung
Rechtfertigung für Ungleichbehandlung
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