- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Fremdgeschäftsführungswille
Was versteht man unter dem Fremdgeschäftsführungswillen?
Fremdgeschäftsführungswille: Wille fremdes Geschäft zu übernehmen und zu führen
- Nie bei Gefälligkeitsverhältnissen
In welchen Fällen wird im Zweifel der Fremdgeschäftsführungswille vermutet?
Vermutungsregeln: Da Fremdgeschäftsführungswille schwer nachweisbar
- Objektiv fremdes Geschäft: Nach außen erkennbare Fremdheit (z.B. Verletzten ins Krankenhaus fahren)
- Fremdgeschäftsführungswille widerleglich vermutet
- Objektiv neutrales Geschäft: Nicht nach außen erkennbare Fremdheit (z.B. unbeauftragter Fahrradkauf für Bruder)
- Fremdgeschäftsführungswille muss positiv nachgewiesen werden
Ist der Fremdgeschäftsführungswille ausgeschlossen, wenn der Geschäftsführer neben dem Interesse des anderen ein Eigeninteresse verfolgt?
„Auch fremdes Geschäft“: Handeln vornehmlich im Eigeninteresse schließt Fremdgeschäftsführungswille nicht aus, z.B. „Rettungsfälle“ auch um eigener Hilfeleistungspflicht nachzukommen oder Haftung zu entgehen
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A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. Insgeheim kann B den A nicht leiden und möchte nur sein Schlechtes. Eines Tages erhält B die Mietanfrage des C für ihre Wohnung in einem Zeitraum, da diese bereits vermietet ist. C beauftragt sie daraufhin gegen ein Entgelt i.H.v. 500€, ihr eine vergleichbare Ferienwohnung zu besorgen. A sucht schon lange nach Mietern. B vermietet dessen Ferienwohnung an C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?
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Jurastudent