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Fremdgeschäftsführungswille

FremdgeschäftsführungswilleAuch fremdes Geschäft
Aktualisiert vor 9 Tagen

Was versteht man unter dem Fremdgeschäftsführungswillen?

Merke

Fremdgeschäftsführungswille: Wille fremdes Geschäft zu übernehmen und zu führen

  • Nie bei Gefälligkeitsverhältnissen

In welchen Fällen wird im Zweifel der Fremdgeschäftsführungswille vermutet?

Merke

Vermutungsregeln: Da Fremdgeschäftsführungswille schwer nachweisbar

  • Objektiv fremdes Geschäft: Nach außen erkennbare Fremdheit (z.B. Verletzten ins Krankenhaus fahren)
    • Fremdgeschäftsführungswille widerleglich vermutet
  • Objektiv neutrales Geschäft: Nicht nach außen erkennbare Fremdheit (z.B. unbeauftragter Fahrradkauf für Bruder)
    • Fremdgeschäftsführungswille muss positiv nachgewiesen werden

Ist der Fremdgeschäftsführungswille ausgeschlossen, wenn der Geschäftsführer neben dem Interesse des anderen ein Eigeninteresse verfolgt?

Merke

Auch fremdes Geschäft“: Handeln vornehmlich im Eigeninteresse schließt Fremdgeschäftsführungswille nicht aus, z.B. „Rettungsfälle“ auch um eigener Hilfeleistungspflicht nachzukommen oder Haftung zu entgehen

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Frage 1/2

A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. Insgeheim kann B den A nicht leiden und möchte nur sein Schlechtes. Eines Tages erhält B die Mietanfrage des C für ihre Wohnung in einem Zeitraum, da diese bereits vermietet ist. C beauftragt sie daraufhin gegen ein Entgelt i.H.v. 500€, ihr eine vergleichbare Ferienwohnung zu besorgen. A sucht schon lange nach Mietern. B vermietet dessen Ferienwohnung an C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?

Ja.
Nein.
Es handelt sich um eine unechte GoA.
Es sind keine Ansprüche aus den §§ 677 ff. BGB entstanden.
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