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Fur semper in mora
Was bedeutet "fur semper in mora"?
„Fur semper in mora" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „der Dieb ist stets im Verzug". In seiner vollständigen Fassung lautet der Satz „fur enim semper moram facere videtur", also „der Dieb scheint nämlich stets in Verzug zu sein". Gemeint ist damit, dass derjenige, der Vermögenswerte durch eine unerlaubte Handlung in seinen Besitz gebracht hat, keiner Mahnung bedarf, um in Verzug zu geraten. Die Mahnung ist für die Invollzugsetzung des Verzugs also entbehrlich. Wer etwa eine fremde Sache stiehlt, muss nicht erst vom Eigentümer zur Rückgabe aufgefordert werden, bevor er sich in Verzug befindet – er ist es von Anfang an. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist die Entbehrlichkeit der Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB sowie § 848 BGB. Fur semper in mora besagt somit, dass bei Besitzerlangung durch unerlaubte Handlung die Mahnung entbehrlich ist und der Schuldner stets im Verzug ist.
- Latein: Fur semper in mora / fur enim semper moram facere videtur
- Deutsch: Dieb ist stets im Verzug
- Bedeutung: Wenn Vermögenswerte durch unerlaubte Handlung in Besitz gebracht hat, ist Mahnung für Invollzugsetzung entbehrlich
- Kontext: Entbehrlichkeit der Mahnung gem. § 286 II Nr. 4 BGB; § 848 BGB
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Ziad T.
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