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Furtum usus
Was bedeutet "furtum usus"?
„Furtum usus" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „Diebstahl des Gebrauchs". Gemeint ist damit die Gebrauchsanmaßung mit Rückführungswille bei beweglichen Sachen. Jemand nimmt also eine fremde bewegliche Sache an sich, nutzt sie vorübergehend und will sie anschließend wieder zurückgeben. Stell dir vor, dein Nachbar nimmt sich ohne zu fragen dein Fahrrad aus dem Hof, fährt damit zum Supermarkt und stellt es danach wieder an seinen Platz zurück. Er wollte das Fahrrad nie dauerhaft behalten, sondern nur kurz benutzen. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist vor allem der Diebstahl nach § 242 StGB. Dort scheitert eine Strafbarkeit beim furtum usus nämlich daran, dass es am Vorsatz dauerhafter Enteignung im Rahmen der Zueignungsabsicht fehlt. Wer die Sache von Anfang an zurückgeben will, hat gerade nicht die Absicht, den Eigentümer dauerhaft aus seiner Eigentümerposition zu verdrängen, sodass kein Diebstahl vorliegt. Strafbar ist die bloße Gebrauchsanmaßung daher nur ausnahmsweise, nämlich beim unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrads nach § 248b StGB sowie bei Pfandsachen nach § 290 StGB. Furtum usus bezeichnet somit die Gebrauchsanmaßung mit Rückführungswille, die mangels Zueignungsabsicht keinen Diebstahl darstellt und nur in den genannten Ausnahmefällen strafbar ist.
- Latein: Furtum usus
- Deutsch: Diebstahl des Gebrauchs
- Bedeutung: Gebrauchsanmaßung mit Rückführungswille bei beweglichen Sachen
- Kontext: Mangels Vorsatzes dauerhafter Enteignung im Rahmen der Zueignungsabsicht kein Diebstahl, § 242 StGB; strafbar nur ausnahmsweise bei unbefugtem Gebrauch von Kfz, Fahrrad oder von Pfandsachen, §§ 248b, 290 StGB
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Ziad T.
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