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Gespaltene Auslegung

Gespaltene Auslegung
Aktualisiert vor 3 Monaten

Was versteht man unter gespaltener Auslegung?

Die gespaltene Auslegung beschreibt das Phänomen, dass ein und dieselbe Norm in unterschiedlichen Kontexten unterschiedliche Rechtsfolgen hat. Der Wortlaut der Vorschrift bleibt dabei identisch, doch je nachdem, in welchem rechtlichen Zusammenhang sie angewendet wird, gelangt man zu einem anderen Ergebnis. Ein Beispiel hierfür ist § 439 BGB, der früher beim Verbrauchsgüterkauf unter Berücksichtigung der inzwischen nicht mehr geltenden Verbrauchsgüterkaufrichtlinie anders auszulegen war als außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts. Dieselbe Norm konnte also in einem Kontext eine bestimmte Rechtsfolge haben und in einem anderen Kontext eine davon abweichende. Bei der gespaltenen Auslegung hat also ein und dieselbe Norm je nach Anwendungskontext unterschiedliche Rechtsfolgen.

Merke

Gespaltene Auslegung: Ein und dieselbe Norm hat in unterschiedlichen Kontexten unterschiedliche Rechtsfolgen (z.B. war § 439 BGB früher beim Verbrauchsgüterkauf unter Berücksichtigung der inzwischen nicht mehr geltenden Verbrauchsgüterkaufrichtlinie anders auszulegen als außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts)

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