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Gläubiger und Schuldner

GläubigerSchuldner
Aktualisiert vor 4 Monaten

Was versteht man unter Gläubiger und Schuldner?

Im rechtlichen Kontext begegnen dir häufig die Begriffe "Gläubiger" und "Schuldner".

Der Gläubiger ist die Person, die einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das bedeutet, der Gläubiger kann von einer anderen Person, nämlich dem Schuldner, verlangen, dass dieser eine vereinbarte Leistung erbringt. So liegt es zum Beispiel bei einem Kaufvertrag: Wenn du dir ein Fahrrad kaufst, bist du als Käufer der Gläubiger in Bezug auf die Übergabe und Übereignung des Fahrrads

Auf der anderen Seite steht der Schuldner. Der Schuldner ist die Person, die sich dazu verpflichtet hat, eine Leistung zu erbringen. In unserem Fahrrad-Beispiel ist der Verkäufer der Schuldner der Kaufsache, da er dir das Fahrrad übergeben und übereignen muss.

Das Spannende an Schuldverhältnissen ist, dass Gläubiger und Schuldner je nach betrachtetem Anspruch wechseln können. Zum Beispiel bist du als Käufer des Fahrrads nicht nur Gläubiger, sondern gleichzeitig auch Schuldner – nämlich in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises, denn den schuldest du wiederum dem Verkäufer. In einem Vertrag kann also jede Partei sowohl Gläubiger als auch Schuldner sein, nur eben für unterschiedliche Leistungen. Wichtig ist die Richtung der Verpflichtung: Der Gläubiger verlangt, der Schuldner erbringt.

Merke

Gläubiger und Schuldner

  • Gläubiger: Person, die ggü. dem Schuldner einen Anspruch hat, also eine bestimmte Leistung verlangen kann
  • Schuldner: Person, die ggü. dem Gläubiger eine Verbindlichkeit hat, also eine bestimmte Leistung schuldet

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Frage 1/1

K kauft bei V ein Fahrrad für 300 €. V übergibt das Fahrrad noch nicht, K zahlt den Kaufpreis noch nicht. Welche Aussagen treffen zu?

K ist Gläubiger des Übereignungsanspruchs und zugleich Schuldner der Kaufpreiszahlung.
V ist Schuldner des Übereignungsanspruchs und zugleich Gläubiger der Kaufpreiszahlung.
Gläubiger und Schuldner stehen in jedem Vertrag in eindeutiger, nicht wechselnder Rolle gegenüber.
Gläubiger ist, wer eine Leistung erbringen muss; Schuldner ist, wer eine Leistung verlangen kann.
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