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Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsberechtigung
GrundrechtsfähigkeitGrundrechtsberechtigung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsberechtigung?
Merke
Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsberechtigung
- Grundrechtsfähigkeit: Generelle Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein
- Alle Menschen
- Juristische Personen gem. § 19 III GG
- Grundrechtsberechtigung: Zuordnung eines konkreten Grundrechts zu einem bestimmten Träger im Einzelfall (wer sich auf ein bestimmtes Grundrecht berufen kann)
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Ziad T.
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