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Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsberechtigung

GrundrechtsfähigkeitGrundrechtsberechtigung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was versteht man unter Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsberechtigung?

Merke

Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsberechtigung

  • Grundrechtsfähigkeit: Generelle Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein
    • Alle Menschen
    • Juristische Personen gem. § 19 III GG
  • Grundrechtsberechtigung: Zuordnung eines konkreten Grundrechts zu einem bestimmten Träger im Einzelfall (wer sich auf ein bestimmtes Grundrecht berufen kann)
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Ziad T.

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