Logo

Grundsatz der Öffentlichkeit, §§ 169 ff. GVG

Grundsatz der Öffentlichkeit
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was besagt der Grundsatz der Öffentlichkeit?

Merke

Grundsatz der Öffentlichkeit, §§ 169 ff. GVG: Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen müssen öffentlich stattfinden

  • Möglichkeit des Eintritts beliebiger Zuhörer: Im Rahmen tatsächlicher Begebenheiten
  • Transparenz und Kontrolle: Kontrolle des Verfahrens durch Allgemeinheit; Dient Rechtssicherheit (Keine Willkür möglich) und dem Vertrauen in die Justiz
  • Verstoß absoluter Revisionsgrund, § 338 Nr. 6 StPO
  • Ausnahmen
    • Allgemeiner Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gem. §§ 171a, 171b, 172 GVG
    • Ton-, Rundfunk und Filmaufnahmen unzulässig, § 169 2 GVG

Teste dein Wissen

Frage 1/1

In einem Strafverfahren gegen T wegen Mordes ordnet das Gericht gem. § 171b GVG den Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Hauptverhandlung an. Welche Aussagen treffen zu?

Ein Verstoß gegen § 169 GVG ist ein absoluter Revisionsgrund
Die Urteilsverkündung darf ebenfalls nicht öffentlich erfolgen
Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist bei Mordverfahren generell zulässig
Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+