- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Gutgläubiger Erwerb: Lastenfreier Erwerb, § 936 BGB
Gutgläubig lastenfreier Erwerb
Aktualisiert vor 9 Tagen
Wie verhält es sich, wenn das Eigentum mit Rechten Dritter belastet ist, von denen der Erwerber nichts weiß?
Merke
Gutgläubig lastenfreier Erwerb, § 936 BGB: Wenn Eigentum belastet, z.B. durch Vermieterpfandrecht, Anwartschaftsrecht, Hypothek
- Gutgläubiger „Wegerwerb“ von Rechten Dritter, § 936 I 1 BGB: Bei Gutgläubigkeit hinsichtlich Lastenfreiheit erlöschen belastende Rechte Dritter
- Erwerb des unmittelbaren Besitzes erforderlich, § 936 I 3 BGB: Wie bei Übergabe i.S.d. § 929 1 BGB, insb. Aufgabe jeglichen Besitzes
Ist ein gutgläubig lastenfreier Erwerb nach § 936 BGB auch möglich bei abhandengekommenen Sachen?
Merke
Abhandenkommen verhindert analog § 935 BGB auch bei § 936 BGB gutgläubigen Erwerb (entgegen systematischer Stellung nach § 935 BGB)
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Mobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.