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Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, § 308 StGB

Herbeiführen einer SprengstoffexplosionSprengstoffexplosionSprengstoffExplosion
Aktualisiert vor 24 Tagen

Was versteht man unter dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion?

Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ist in § 308 StGB geregelt. Der Tatbestand erfasst das Herbeiführen einer Explosion durch Sprengstoff oder andere explosionsfähige Stoffe, wodurch die Gesundheit anderer Menschen gefährdet wird.

Der Begriff „Sprengstoff" ist dabei weit zu verstehen. Er umfasst auch beliebige andere Mittel, die geeignet sind, die Wirkung einer Explosion herbeizuführen, wie etwa ein Luft-Gas-Gemisch.

§ 308 StGB stellt also das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion unter Strafe, wobei „Sprengstoff" jedes Mittel meint, das eine Explosion bewirken kann.

Merke

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, § 308 StGB: Herbeiführen einer Explosion durch Sprengstoff oder andere explosionsfähige Stoffe, wodurch die Gesundheit anderer Menschen gefährdet wird

  • Sprengstoff: Auch beliebige andere Mittel, die geeignet sind, Wirkung einer Explosion herbeizuführen (z.B. Luft-Gas-Gemisch)

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Frage 1/1

T öffnet in der Wohnung des O den Gashahn und zündet das Gas an, wodurch eine Explosion entsteht. O wird dabei verletzt. Welche Aussagen sind richtig?

§ 308 StGB erfasst auch Luft-Gas-Gemische.
§ 308 StGB erfordert eine konkrete Gesundheitsgefährdung.
Nur klassischer Sprengstoff fällt unter § 308 StGB.
§ 308 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
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