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Ipso iure
Was bedeutet "ipso iure"?
„Ipso iure" beziehungsweise „ipso jure" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „durch das Recht selbst". Gemeint ist damit, dass eine rechtliche Wirkung oder ein rechtlicher Erfolg ohne Zutun des Beteiligten eintritt, also kraft Gesetzes automatisch. Der Beteiligte muss nichts erklären, keinen Antrag stellen und keine sonstige Handlung vornehmen – das Recht ordnet die Rechtsfolge von sich aus an. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, sind gesetzliche Regelungen, bei denen Rechtsfolgen unmittelbar eintreten. Ein Beispiel ist die Erbschaft nach § 1922 BGB: Stirbt eine Person, geht deren Vermögen als Ganzes ipso iure auf den Erben über, ohne dass dieser die Erbschaft erst annehmen oder sonst aktiv werden müsste. Ein weiteres Beispiel ist die Mietminderung nach § 536 BGB: Weist die Mietsache einen Mangel auf, mindert sich die Miete ipso iure, also automatisch kraft Gesetzes, ohne dass der Mieter die Minderung gegenüber dem Vermieter erklären oder geltend machen muss. Ipso iure beschreibt somit den automatischen Eintritt einer Rechtsfolge durch das Recht selbst, ohne dass es eines Zutuns des Beteiligten bedarf.
- Latein: Ipso iure / ipso jure
- Deutsch: Durch das Recht selbst
- Bedeutung: Rechtliche Wirkung oder rechtlicher Erfolg ohne Zutun des Beteiligten
- Kontext: z.B. Erbschaft, § 1922 BGB, z.B. Mietminderung, § 536 BGB
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Ziad T.
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