Was bedeutet "iudex ad quem"?
„Iudex ad quem" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „Richter, zu dem es geht". Gemeint ist damit das Rechtsmittelgericht, also das Gericht, das über das eingelegte Rechtsmittel zu entscheiden hat. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist beispielsweise die Einlegung der zivilprozessrechtlichen Berufung nach § 519 ZPO. Diese Vorschrift bestimmt, dass die Berufung durch Einreichung einer Berufungsschrift beim Berufungsgericht einzulegen ist – also beim iudex ad quem. Iudex ad quem bezeichnet somit das Gericht, zu dem das Rechtsmittel geht, also das Rechtsmittelgericht.
- Latein: Iudex ad quem
- Deutsch: Richter, zu dem es geht
- Bedeutung: Rechtsmittelgericht
- Kontext: z.B. Einlegung zivilprozessrechtlicher Berufung, § 519 ZPO
Häufig gestellte Fragen
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Das Landgericht verurteilt T. Verteidiger V will Revision einlegen und fragt Referendar R, bei welchem Gericht die Revisionsschrift einzureichen ist. Welche Aussagen treffen zu?
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