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Fahrerhaftung, § 18 StVG: Verschulden und Haftungsquote nach § 17 StVG

FahrerhaftungFahrer
Aktualisiert vor etwa 19 Stunden

Nur wer als Fahrer sein Verschulden nicht widerlegt, haftet neben dem Halter mit; wie hoch, richtet sich nach der Haftungsquote des § 17 StVG. Die Fahrerhaftung nach § 18 StVG greift, sobald Halter und Fahrer nicht dieselbe Person sind, und setzt zusätzlich die Voraussetzungen der Halterhaftung nach § 7 StVG voraus. Eine Beweislastumkehr verschärft die Lage für den Fahrer zusätzlich. Die folgenden Abschnitte stellen die Fahrerhaftung nach § 18 StVG vor und ordnen das Thema für Studium und Examen ein.

Voraussetzungen der Fahrerhaftung, § 18 I StVG: das Schema

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat die Fahrerhaftung gem. § 18 I StVG?

Die Haftung des Fahrers nach § 18 Abs. 1 StVG ist nur dann relevant, wenn Halter und Fahrer personenverschieden sind. Sind Halter und Fahrer dieselbe Person, entfällt § 18 StVG, da der Halter dann bereits nach § 7 StVG haftet.

Liegen unterschiedliche Personen vor, hat die Fahrerhaftung drei Voraussetzungen. Erstens müssen die Voraussetzungen der Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG erfüllt sein. Der Fahrer haftet also nur, wenn auch der Halter nach den Grundsätzen der Halterhaftung einstandspflichtig wäre. Zweitens muss ein Verschulden des Fahrers vorliegen, wobei § 18 Abs. 1 S. 2 StVG eine Beweislastumkehr enthält. Der Fahrer muss sich also entlasten und beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Drittens ist die Haftungsquote nach § 17 StVG zu bilden, wie § 18 Abs. 3 StVG anordnet. Bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten wird die Haftung des Fahrers also entsprechend der jeweiligen Verursachungsbeiträge quotiert.

Merke dir: Die Fahrerhaftung nach § 18 StVG setzt Personenverschiedenheit von Halter und Fahrer voraus und knüpft an die Halterhaftung an, ergänzt diese aber um ein vermutetes Verschulden des Fahrers.

Merke

Haftung des Fahrers, § 18 I StVG

  • Nur relevant, wenn Halter und Fahrer personenverschieden: § 18 StVG entfällt bei Personenidentität

  • Voraussetzungen

    1. Voraussetzungen der Halterhaftung, § 7 I StVG

    2. Verschulden des Fahrers, § 18 I 2 StVG: Beweislastumkehr

    3. Haftungsquote nach § 17 StVG, § 18 III StVG

Häufig gestellte Fragen

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Frage 1/1

A leiht ihr Auto dem B, der damit fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht und dabei das Auto der C beschädigt. Welche Aussagen sind richtig?

C hat einen Anspruch aus § 7 StVG gegen A.
C hat einen Anspruch aus § 823 I BGB gegen A.
C hat einen Anspruch aus § 823 I BGB gegen B.
C hat einen Anspruch aus § 18 StVG gegen B.
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