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Konkretisierung von Gesetzen
Wie werden Gesetze konkretisiert?
Gesetze, die das Parlament beschließt, sind häufig abstrakt und allgemein gehalten. Sie bedürfen daher einer Konkretisierung unterhalb der Parlamentsgesetzgebung, um in der Praxis anwendbar zu werden. Diese Konkretisierung von Gesetzen erfolgt auf mehreren Wegen.
Zum einen konkretisieren Behörden die Gesetze. Sie tun dies durch interne Verwaltungsvorschriften, die keine Außenwirkung entfalten, also nur innerhalb der Verwaltung bindend sind, sowie durch Verwaltungsakte, die eine Regelung für den Einzelfall treffen. Wenn etwa eine Baubehörde auf Grundlage des Baurechts eine Baugenehmigung erteilt, konkretisiert sie damit das Gesetz für einen konkreten Sachverhalt.
Zum anderen leisten Gerichte einen wesentlichen Beitrag zur Konkretisierung. Sie legen Gesetze aus und füllen Lücken, beispielsweise durch Analogien, wenn eine planwidrige Regelungslücke besteht und ein vergleichbarer Sachverhalt eine entsprechende Anwendung rechtfertigt.
Schließlich erfolgt die Konkretisierung auch durch untergesetzliche Rechtsnormen. Hier sind insbesondere Rechtsverordnungen hervorzuheben, deren Grundlage Art. 80 GG bildet. Rechtsverordnungen dienen dazu, Details eines Gesetzes näher auszugestalten, dürfen aber nur erlassen werden, wenn eine klare Ermächtigung im Gesetz vorliegt. Diese Ermächtigung muss nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung bestimmen. Außerdem muss die Rechtsgrundlage in der Verordnung selbst genannt werden, wie Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG vorschreibt. Teilweise bedarf die Rechtsverordnung zudem der Zustimmung des Bundesrats nach Art. 80 Abs. 2 GG. Neben den Rechtsverordnungen gibt es als weitere untergesetzliche Rechtsnorm die Satzungen. Satzungen ermöglichen es etwa einer Gemeinde, auf Grundlage ihres Selbstverwaltungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG konkrete Regelungen vor Ort zu treffen, zum Beispiel in Form einer Bebauungsplansatzung oder einer Gebührensatzung.
Gesetze werden also unterhalb der Parlamentsgesetzgebung durch Behörden, Gerichte und untergesetzliche Rechtsnormen wie Rechtsverordnungen und Satzungen konkretisiert.
Konkretisierung von Gesetzen: Gesetze werden unterhalb der Parlamentsgesetzgebung weiter ausgestaltet
- Durch Behörden: Interne Verwaltungsvorschriften ohne Außenwirkung und Verwaltungsakte für den Einzelfall
- Durch Gerichte: Legen aus und füllen Lücken (z.B. durch Analogien)
- Durch untergesetzliche Rechtsnormen
- Insb. Rechtsverordnungen, Art. 80 GG: Konkretisieren Details – aber nur mit klarer Ermächtigung im Gesetz (Inhalt, Zweck, Ausmaß, Art. 80 I 2 GG), mit Nennung der Rechtsgrundlage (Art. 80 I 3 GG), teils mit Zustimmung des Bundesrats (Art. 80 II GG)
- Satzungen: z.B. Gemeinde regelt Konkretes vor Ort, Art. 28 II 1 GG
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