- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Konkurrenzen
KonkurrenzKonkurrenzen
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Konkurrenzen?
Merke
Konkurrenzen: Verhältnis mehrerer von einem Täter verwirklichten Straftatbestände zueinander
- Tateinheit, § 52 I StGB
- Tatmehrheit, § 53 StGB
- Gesetzeskonkurrenz
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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