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Legaldefinition
Was versteht man unter einer Legaldefinition?
Eine Legaldefinition ist eine im Gesetzestext ausdrücklich vorgenommene Festlegung der Bedeutung eines rechtlichen Begriffs. Der Gesetzgeber definiert hier also selbst, was er unter einem bestimmten Begriff versteht, sodass du nicht auf Rechtsprechung oder Literatur zurückgreifen musst, um den Begriff zu bestimmen.
Ein Beispiel für einen legaldefinierten Begriff ist die Legaldefinition des Anspruchs in § 194 Abs. 1 BGB. Dort heißt es: „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung." Der Gesetzgeber legt hier also unmittelbar im Normtext fest, dass ein Anspruch das Recht ist, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Wenn du in einer Klausur den Begriff des Anspruchs definieren musst, kannst du dich direkt auf diese Legaldefinition stützen.
Hilfreich ist dabei zu wissen, dass sich Legaldefinitionen häufig am Anfang eines Gesetzes oder Gesetzesabschnitts finden. Ein Blick in die ersten Paragraphen eines Gesetzes oder eines neuen Abschnitts lohnt sich also, weil dort oft zentrale Begriffe legaldefiniert werden, was bei der Auslegung weiterer Normen helfen kann.
Eine Legaldefinition ist damit die verbindliche Begriffsbestimmung durch den Gesetzgeber selbst, niedergelegt unmittelbar im Gesetzestext.
Legaldefinition: Im Gesetzestext ausdrücklich vorgenommene Festlegung der Bedeutung eines rechtlichen Begriffs
- z.B. Legaldefinition des Anspruchs ins § 194 I BGB: „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung“
- Am Anfang eines Gesetzes oder Gesetzesabschnitts finden sich häufig Legaldefinitionen, die bei der Auslegung helfen können
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Ziad T.
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