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Legaldefinition
Legaldefinition
Aktualisiert vor 13 Tagen
Was versteht man unter einer Legaldefinition?
Merke
Legaldefinition: Im Gesetzestext ausdrücklich vorgenommene Festlegung der Bedeutung eines rechtlichen Begriffs
- z.B. Legaldefinition des Anspruchs ins § 194 I BGB: „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung“
- Am Anfang eines Gesetzes oder Gesetzesabschnitts finden sich häufig Legaldefinitionen, die bei der Auslegung helfen können
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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