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Lex fori
Was bedeutet "lex fori"?
„Lex fori" ist Lateinisch und bedeutet übersetzt „Recht des Gerichts" beziehungsweise „Gesetz des Gerichts". Gemeint ist damit eine Rechtsanwendungsregel für das Internationale Privatrecht, nach der ein Gericht ausschließlich sein eigenes, also deutsches Prozessrecht anwendet, selbst wenn in der Sache materiell ausländisches Recht anzuwenden ist. Das lässt sich gut an einem Beispiel verdeutlichen: Verklagt ein deutscher Kläger vor einem deutschen Gericht einen französischen Beklagten aus einem in Frankreich geschlossenen Vertrag, kann es sein, dass das Internationale Privatrecht auf französisches materielles Recht verweist. Die Frage, welches Prozessrecht gilt – also etwa welche Fristen einzuhalten sind, wie Beweis erhoben wird oder wie das Verfahren abläuft –, richtet sich aber stets nach der lex fori, hier also nach deutschem Prozessrecht. Lex fori besagt somit, dass ein Gericht immer sein eigenes Prozessrecht anwendet, unabhängig davon, welches materielle Recht auf den Streitgegenstand Anwendung findet.
- Latein: Lex fori
- Deutsch: Recht / Gesetz des Gerichts
- Bedeutung: Gericht wendet ausschließlich deutsches Prozessrecht an, auch wenn materiell ausländisches Recht anzuwenden
- Kontext: Rechtsanwendungsregel für das Internationale Privatrecht
Häufig gestellte Fragen
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