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Lucrum ex re
Was bedeutet "lucrum ex re"?
„Lucrum ex re" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt „Ertrag aus der Sache" bedeutet. Die Bedeutung dieser Formel liegt darin, dass nur der in der Sache selbst verkörperte Wert maßgeblich ist. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnet, ist der restriktive Sachwertbegriff zur Bestimmung des Enteignungsvorsatzes gemäß § 242 StGB. Im Unterschied zum extensiven Sachwertbegriff des „lucrum ex negotio cum re", bei dem es auf den Wert ankommt, der sich unter Verwendung der Sache erzielen lässt, stellt „lucrum ex re" allein auf den Wert ab, den die Sache als solche in sich trägt. Nimmt jemand etwa eine Konzertkarte weg, wäre nach dem restriktiven Sachwertbegriff nur der materielle Wert des Stücks Papier relevant, nicht aber der Wert des Konzertbesuchs. Lucrum ex re beschreibt somit den in der Sache selbst verkörperten Wert als Maßstab für den Enteignungsvorsatz.
- Latein: Lucrum ex re
- Deutsch: Ertrag aus der Sache
- Bedeutung: Nur in Sache selbst verkörperter Wert maßgeblich
- Kontext: Restriktiver Sachwertbegriff zur Bestimmung des Enteignungsvorsatzes gem. § 242 StGB
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Ziad T.
Jurastudent
