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Luxuria
Luxuria
Aktualisiert vor 3 Monaten
Was bedeutet "luxuria"?
„Luxuria" ist ein lateinischer Begriff, der übersetzt „Zügellosigkeit" oder „Übermut" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks in der juristischen Fachsprache liegt in der Bezeichnung der bewussten Fahrlässigkeit. Der Kontext, in dem dir dieser Begriff begegnet, ist die Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, insbesondere im Strafrecht. Wer luxuria handelt, erkennt also die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung, vertraut aber darauf, dass der Erfolg ausbleiben werde – im Gegensatz zum dolus eventualis, bei dem der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt. Luxuria bezeichnet somit die bewusste Fahrlässigkeit.
Merke
- Latein: Luxuria
- Deutsch: Zügellosigkeit, Übermut
- Bedeutung: Bewusste Fahrlässigkeit
- Kontext: Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, insb. im Strafrecht
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