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Meineid, § 154 StGB
Meineid
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter Meineid und was musst du darüber wissen?
Merke
Meineid, § 154 StGB: Beschwören einer Falschaussage gem. § 153 StGB unter Eid
- Beispiel: z.B. Zeuge schwört vor Gericht, dass er den Angeklagten zur Tatzeit nicht am Tatort gesehen habe, obwohl er ihn dort gesehen hat
- Versuch beginnt mit Einleitung der Eidesformel
Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Meineid als auch die falsche uneidliche Aussage verwirklicht sind?
Merke
Konkurrenzen: Meineid gem. § 154 StGB verdrängt falsche uneidliche Aussage gem. § 153 StGB im Wege der Spezialität
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Frage 1/4
Zeuge Z sagt vor Gericht objektiv die Wahrheit (der Angeklagte war wirklich unschuldig). Z glaubt aber irrtümlich, er lüge, und will den Angeklagten zu Unrecht entlasten. Als er aufgefordert wird, diese Aussage zu beschwören, leistet er den Eid in dem Bewusstsein, eine Lüge zu beschwören. Welche Aussagen treffen zu?
Z hat einen vollendeten Meineid (§ 154 StGB) begangen.
Z hat einen versuchten Meineid (§§ 154, 22 StGB) begangen.
Da die Aussage objektiv wahr war, liegt keine "Falschaussage" vor, die beschworen werden konnte.
Z ist straflos, da man die Wahrheit nicht "falsch" schwören kann.
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Ziad T.
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