- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Freiheitsdelikte
Nachstellung, § 238 StGB
NachstellungStalking
Aktualisiert vor 10 Tagen
Was versteht man unter Nachstellung?
Merke
Nachstellung („Stalking“), § 238 StGB: Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person in einer Weise, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen
- Beispiel: z.B. Täter verfolgt das Opfer wiederholt auf dem Weg zur Arbeit und belästigt es dabei beharrlich, sodass das Opfer aus Angst seine Arbeitszeiten ändert
- Auch digitales Stalking umfasst
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Ziad T.
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