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Nachstellung, § 238 StGB

NachstellungStalking
Aktualisiert vor 10 Tagen

Was versteht man unter Nachstellung?

Merke

Nachstellung („Stalking“), § 238 StGB: Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person in einer Weise, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen

  • Beispiel: z.B. Täter verfolgt das Opfer wiederholt auf dem Weg zur Arbeit und belästigt es dabei beharrlich, sodass das Opfer aus Angst seine Arbeitszeiten ändert
  • Auch digitales Stalking umfasst
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Ziad T.

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