Logo

Nachstellung, § 238 StGB

NachstellungStalking
Aktualisiert vor 5 Tagen

Was versteht man unter Nachstellung?

Die Nachstellung, umgangssprachlich auch als Stalking bezeichnet, ist in § 238 StGB geregelt. Der Tatbestand erfasst das beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person in einer Weise, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Es geht also nicht um eine einmalige Belästigung, sondern um ein wiederholtes, hartnäckiges Verhalten, das sich gegen eine bestimmte Person richtet und deren Alltag massiv beeinträchtigt oder zumindest dazu geeignet ist.

Ein typisches Beispiel: Der Täter verfolgt das Opfer wiederholt auf dem Weg zur Arbeit und belästigt es dabei beharrlich, sodass das Opfer schließlich aus Angst seine Arbeitszeiten ändert. Hier zeigt sich deutlich, wie die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird – es muss seinen Tagesablauf umstellen, um dem Täter auszuweichen.

Wichtig ist zudem, dass § 238 StGB auch digitales Stalking umfasst. Das bedeutet, dass nicht nur das physische Verfolgen einer Person erfasst wird, sondern beispielsweise auch das massenhafte Versenden von Nachrichten, das Überwachen über soziale Medien oder das wiederholte Kontaktieren über digitale Kanäle gegen den Willen des Opfers.

Nachstellung nach § 238 StGB ist das beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, das geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen – auch in digitaler Form.

Merke

Nachstellung („Stalking“), § 238 StGB: Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person in einer Weise, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen

  • Beispiel: z.B. Täter verfolgt das Opfer wiederholt auf dem Weg zur Arbeit und belästigt es dabei beharrlich, sodass das Opfer aus Angst seine Arbeitszeiten ändert
  • Auch digitales Stalking umfasst

Teste dein Wissen

Frage 1/4

T schleicht O wochenlang wie ein Raubtier hinterher und belästigt sie durch ständige Nähe, bis sie aus schierer Verzweiflung ihren Wohnort und ihre Identität wechselt. Welche Delikte sind einschlägig?

Nachstellung gem. § 238 StGB
Freiheitsentzug gem. § 239 StGB
Bedrohung gem. § 241 StGB
Geiselnahme gem. § 239b StGB
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Nichtvermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+