- Strafrecht
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- Freiheitsdelikte
Nachstellung, § 238 StGB
NachstellungStalking
Aktualisiert vor 19 Tagen
Was versteht man unter Nachstellung?
Merke
Nachstellung („Stalking“), § 238 StGB: Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person in einer Weise, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen
- Beispiel: z.B. Täter verfolgt das Opfer wiederholt auf dem Weg zur Arbeit und belästigt es dabei beharrlich, sodass das Opfer aus Angst seine Arbeitszeiten ändert
- Auch digitales Stalking umfasst
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Frage 1/4
T schleicht O wochenlang wie ein Raubtier hinterher und belästigt sie durch ständige Nähe, bis sie aus schierer Verzweiflung ihren Wohnort und ihre Identität wechselt. Welche Delikte sind einschlägig?
Nachstellung gem. § 238 StGB
Freiheitsentzug gem. § 239 StGB
Bedrohung gem. § 241 StGB
Geiselnahme gem. § 239b StGB
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Ziad T.
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