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Normativ
Was bedeuten die Begriffe „normativ“ und „Norm“?
Der Begriff „normativ" leitet sich vom lateinischen Wort „norma" ab, das ursprünglich „Winkelmaß" bedeutete, dann aber auch im übertragenen Sinne als „Richtschnur, Maßstab, Regel, Vorschrift" verwendet wurde. Aus dieser Herkunft ergeben sich zwei Bedeutungsebenen, die du kennen solltest.
Die erste und für die juristische Arbeit besonders relevante Bedeutung ist die Kernbedeutung „bewertend". Normativ meint hier: nach wertender Betrachtungsweise. Es geht also um Wertungen in Aussagen oder gesetzlichen Regelungen. Greifbar wird das etwa bei den normativen Tatbestandsmerkmalen. Beim Diebstahl gemäß § 242 StGB sind zum Beispiel die Merkmale „fremd", „Gewahrsam" und „Rechtswidrigkeit der Zueignung" normativ, weil ihre Bestimmung eine rechtliche Wertung erfordert. Ob eine Sache „fremd" ist, lässt sich nicht einfach durch Hinschauen feststellen, sondern setzt eine Bewertung der Eigentumsverhältnisse voraus. Davon abzugrenzen sind deskriptive, also beschreibende Tatbestandsmerkmale. Diese bestimmen natürliche, sinnlich wahrnehmbare Eigenschaften, die ohne wertende Betrachtung festgestellt werden können. Beim Diebstahl gemäß § 242 StGB sind etwa „beweglich" und „Sache" deskriptive Merkmale, denn ob ein Gegenstand eine körperliche Sache ist und ob er sich bewegen lässt, kann man durch bloße Sinneswahrnehmung erfassen.
Die zweite Bedeutung von „normativ" ist „maßgebend", also verbindlich und als Richtschnur dienend. In diesem Sinne beschreibt der Begriff, dass etwas einen verbindlichen Maßstab vorgibt. Daraus ergibt sich auch der Begriff der Norm. Eine Norm ist eine Forderung, ein Gebot oder ein Verbot, welches das Verhalten von Individuen und Institutionen beeinflusst. Wichtige Beispiele sind Rechtsnormen, also Gesetze und untergesetzliche Regelungen, aber auch ungeschriebene soziale Normen wie ein ungeschriebener Verhaltenskodex, der in einer bestimmten Gemeinschaft gilt.
„Normativ" bedeutet also in seiner Kernbedeutung „bewertend" – nach wertender Betrachtungsweise – und in seiner weiteren Bedeutung „maßgebend" – verbindlich und als Richtschnur dienend.
Normativ (lat.: „norma”, dt.: ursprünglich „Winkelmaß“, dann aber auch „Richtschnur, Maßstab, Regel, Vorschrift“)
- Kernbedeutung „bewertend“: Nach wertender Betrachtungsweise; Wertungen in Aussagen oder gesetzlichen Regelungen; z.B. wertende Tatbestandsmerkmale wie „fremd“, „Gewahrsam“ und „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ beim Diebstahl gem. § 242 StGB
- Deskriptiv („beschreibend“): z.B. deskriptive Tatbestandsmerkmale bestimmen natürliche, sinnlich wahrnehmbare Eigenschaften, z.B. „beweglich“ und „Sache“ beim Diebstahl gem. § 242 StGB
- Weitere Bedeutung „maßgebend“: Verbindlich, als Richtschnur dienend
- Norm: Forderung, Gebot oder Verbot, welches das Verhalten von Individuen und Institutionen beeinflusst; z.B. Rechtsnormen (Gesetze und untergesetzliche Regelungen) und ungeschriebene soziale Normen (z.B. ungeschriebener Verhaltenskodex)
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Ziad T.
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