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Nullum crimen, nulla poena sine lege
Was bedeutet "nullum crimen, nulla poena sine lege"?
„Nullum crimen, nulla poena sine lege" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt „kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz" bedeutet. Die Bedeutung dieses Grundsatzes liegt darin, dass es keine Strafbarkeit ohne vorherige Gesetzesgrundlage geben darf. Eine Tat kann also nur dann bestraft werden, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung bereits durch ein Gesetz unter Strafe gestellt war. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht gemäß Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB. Nullum crimen, nulla poena sine lege bildet somit den Kern des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips, wonach ohne gesetzliche Grundlage weder ein Verbrechen noch eine Strafe existieren kann.
- Latein: Nullum crimen, nulla poena sine lege
- Deutsch: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz
- Bedeutung: Keine Strafbarkeit ohne vorherige Gesetzesgrundlage
- Kontext: Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht gem. Art. 103 II GG, § 1 StGB
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Ziad T.
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