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Obiter dictum
Was bedeutet "obiter dictum"?
„Obiter dictum" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt „nebenbei Gesagtes" bedeutet. Die Bedeutung dieser Wendung beschreibt eine Rechtsansicht eines Gerichts, die in einer Entscheidung geäußert wird, obwohl sie für die konkrete Entscheidung gar nicht relevant ist. Das Gericht nimmt also zu einer Rechtsfrage Stellung, auf die es für den zu entscheidenden Fall eigentlich nicht ankommt. Solche Äußerungen sind eher selten, kommen aber durchaus vor, etwa wenn ein Gericht signalisieren möchte, wie es eine bestimmte Rechtsfrage in einem künftigen Fall beurteilen würde. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, sind gerichtliche Entscheidungen. Ein Obiter dictum bezeichnet somit eine nebenbei geäußerte Rechtsansicht eines Gerichts, die für die konkrete Entscheidung nicht tragend ist.
- Latein: Obiter dictum
- Deutsch: Nebenbei Gesagtes
- Bedeutung: Rechtsansicht eines Gerichts, die in einer Entscheidung geäußert wird, obwohl es für die Entscheidung nicht relevant ist (eher selten)
- Kontext: Gerichtliche Entscheidungen
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