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Petitorischer Besitzschutz, § 1007 I, II BGB

Petitorischer Besitzschutz
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Unter welcher Voraussetzung kann der frühere Besitzer Herausgabe vom Besitzer verlangen?

Merke

Petitorischer Besitzschutz, § 1007 I, II BGB: Ansprüche des früheren Besitzers; Anknüpfung an „besseres Recht zum Besitz

  • Herausgabepflicht bei bösgläubigem Besitzerwerb hinsichtlich des Rechts zum Besitz, § 1007 I BGB
  • Herausgabepflicht, wenn früherem Besitzer abhandengekommen, § 1007 II BGB
  • Haftung wie bei EBV: §§ 1007 III 2, 987 ff. BGB
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Ziad T.

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