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Possessorische und petitorische Ansprüche
Possessorisch
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter possessorischen und petitorischen Ansprüchen?
Merke
Possessorische und petitorische Ansprüche
- Possessorische Ansprüche, §§ 861 ff. BGB: Knüpft an tatsächlichen Besitz ⇨ (vorläufige) Verteidigung des status quo (unabhängig vom Recht zum Besitz)
- Petitorische Ansprüche: Knüpft an Recht zum Besitz, insb. an Eigentum
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Ziad T.
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