Was bedeutet "praeter legem"?
„Praeter legem" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt „am Recht vorüber" oder „außerhalb des Gesetzes" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks beschreibt eine Rechtsansicht oder Rechtsentwicklung, die nicht vom Wortsinn einer bestehenden Norm gedeckt ist, dieser aber auch nicht entgegensteht. Gerade darin liegt die Abgrenzung zum Begriff „contra legem", der eine Rechtsansicht bezeichnet, die im Widerspruch zum Gesetz steht. Bei praeter legem bewegt man sich also in einem Bereich, den das Gesetz schlicht nicht regelt, ohne dass man gegen eine bestehende Regelung verstößt. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist vielfältig. Ein Beispiel ist der Grundsatz von Treu und Glauben, der bereits lange vor seiner Kodifikation in § 242 BGB richterrechtlich entwickelt wurde und damit zunächst praeter legem existierte. Weitere Beispiele sind der Factoring-Vertrag und die Sicherungsübereignung, also Rechtsfiguren, die nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sind, ihm aber auch nicht widersprechen. Auch die Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland erfolgte zunächst praeter legem, also ohne gesetzliche Grundlage, bevor sie später normiert wurde. Praeter legem bezeichnet somit eine Rechtsansicht, die vom Wortlaut des Gesetzes nicht gedeckt ist, ihm aber auch nicht widerspricht.
- Latein: Praeter legem
- Deutsch: Am Recht vorüber / außerhalb des Gesetzes
- Bedeutung: Rechtsansicht nicht vom Wortsinn der Norm gedeckt, steht ihr aber nicht entgegen (sonst contra legem)
- Kontext: z.B. Grundsatz von Treu und Glauben bereits lange vor Kodifikation in § 242 BGB richterrechtlich entwickelt; z.B. Factoring-Vertrag, Sicherungsübereignung, Anwendung der Rasterfahndung in den 1970er Jahren in Deutschland
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