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Pro herede gestio
Was bedeutet "pro herede gestio"?
„Pro herede gestio" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt „Verhalten als Erbe" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks beschreibt die konkludente Annahme des Erbes durch ein Benehmen als Erbe. Wer also beispielsweise Nachlassgegenstände verkauft, Mietverhältnisse des Erblassers kündigt oder Nachlassschulden begleicht, verhält sich so, als habe er die Erbschaft angenommen, und wird dann auch als Erbe behandelt. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist das Erbrecht, insbesondere die Frage der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft. Nach § 1943 BGB gilt die Verfristung der Ausschlagung des Erbes als Annahme, sodass ein Erbe, der die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, die Erbschaft konkludent angenommen hat. Pro herede gestio bezeichnet somit das Verhalten als Erbe, durch das die Erbschaft konkludent angenommen wird.
- Latein: Pro herede gestio
- Deutsch: Verhalten als Erbe
- Bedeutung: Konkludente Annahme des Erbes durch Benehmen als Erbe
- Kontext: Verfristung der Ausschlagung des Erbes gilt als Annahme, § 1943 BGB
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Ziad T.
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