Was bedeutet "prorogation"?
„Prorogation" ist ein lateinischer Ausdruck, der auf Deutsch „Gerichtsstandsvereinbarung" bedeutet. Die Bedeutung dieses Ausdrucks beschreibt die Vereinbarung der Parteien eines Rechtsstreits über den Gerichtsstand. Die Parteien legen also vertraglich fest, welches Gericht für ihren Streit örtlich zuständig sein soll. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist die örtliche Zuständigkeit von Gerichten, insbesondere §§ 38 ff. ZPO. Prorogation bezeichnet somit die vertragliche Vereinbarung der Parteien über den Gerichtsstand.
- Latein: Prorogation
- Deutsch: Gerichtsstandsvereinbarung
- Bedeutung: Vereinbarung der Parteien eines Rechtsstreits über den Gerichtsstand
- Kontext: Örtliche Zuständigkeit von Gerichten / Gerichtsstand, insb. §§ 38 ff. ZPO
Häufig gestellte Fragen
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Die Kaufleute K und V vereinbaren in ihrem Vertrag: „Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht München I zuständig.“ K erhebt dort Klage. Erst danach verlegt V seinen Sitz nach Hamburg und meint, München sei nun nicht mehr zuständig. Welche Aussagen treffen zu?
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